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Energiepass
Der bundeseinheitliche Energiepasses wird Pflicht. Er wird auf freiwilliger Basis bereits ab 2005 ausgestellt.
Der Energiepass für Gebäude ist ein Energieausweis über die Energieeffizienz eines Gebäudes.
Der Energiepass wird beim Neubau eines Hauses ausgestellt, aber auch beim Verkauf oder der Vermietung muss dem Käufer oder Mieter vom Verkäufer ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz vorgelegt werden.
Der Energiepass dient zur Information über die energetische Qualität eines Gebäudes.
Er ermöglicht einen Vergleich von Immobilien hinsichtlich der Energieeffizienz und macht den Energiebedarf sichtbar. Dabei wird die Energieeffizienz eines Gebäudes als Qualitätsmerkmal angesehen, ein guter Energiekennwert ist quasi ein Gütesiegel.
Grundlage für die Einführung des bundeseinheitlichen Energiepasses ist die EU-Richtlinie zur "Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" (EU-Gebäuderichtlinie). Die Vorraussetzung für die Anwendung in der Bundesrepublik wurden von der Deutschen Energie-Agentur entwickelt.
Kernstück des Energiepasses ist der auf der Grundlage des Energiebedarfs errechnete Energiekennwert eines Gebäudes.
Durch den Energiekennwert ist die energetische Einordnung von Gebäuden möglich. Maßeinheit: kWh/m²a (Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr)
Es werden alle wichtigen Faktoren, die die den Energiebedarf eines Hauses bestimmen, berücksichtigt:
- Gebäudehülle (Wände, Decken, Dach, Fenster, Dämmung, weitere Bauteile)
- Effizienz Heizung und Warmwasserbereitung
Für die Ermittlung der Werte sind zwei Verfahren, die vereinfachte oder die ausführliche Datenaufnahme gleichermaßen gültig.
Die Vereinfachung besteht in der Anwendung von hinterlegten Pauschalwerten und der Vernachlässigung weniger bedeutsamer Bauteile. Sie ist ausreichend zuverlässig, verkürzt aber den Zeitaufwand bei der Ermittlung der Gebäudedaten und die Kosten für den Energiepass.
Der Energiekennwert erlaubt die Einordnung des Gebäudes in ein optisch darstellbares Bewertungsschema zwischen rot (schlecht) über orange, gelb, gelbgrün zu grün (gut). Bei neuen Einfamilienhäusern sollte der Energiekennwert bei 100 kWh/m²a oder darunter liegen.
Bestimmte Merkmale eines Gebäudes wie Wärmebrücken, Luftdichtheit oder Qualität der Bauausführung werden vom Energiepass nicht erfasst.
Der bundeseinheitliche Energiepass ist nicht mit der Vielzahl von regionalen Energieausweisen bzw. Energiepässen gleichzusetzen, die in vergangenen Jahren ausgestellt wurden.
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