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Vorbemerkung
Mit der Hausplanung vom Entwurf bis zu den Ausführungsplänen, der Preiskalkulation und der Vergabe ist bis zum eigentlichen Baubeginn bereits viel Arbeit geleistet worden.
Vor dem Baubeginn müssen wichtige Voraussetzungen erfüllt sein:
- baureifes Grundstück
- abgeschlossene Bauplanung
- Bodengutachten, Statik, Energiebedarfsnachweis, Zusage der Medienträger zur Erschließung
- Bauvertrag ist geschlossen, die Aufgaben und Leistungen der Vertragspartner sind klar definiert, die Baukosten sind kalkuliert - möglichst als Festpreis, Bauzeit und Bauzeitenplan der Gewerke sind festgelegt
- Baugenehmigung liegt vor (bzw. je nach Bundesland Bauanzeige)
- Bauanzeige über den Baubeginn
Aus dem Bauvertrag und ggfls. auch aus Auflagen aus der Baugenehmigung ergeben sich in der Regel weitere zu erfüllende Aufgaben vor Baubeginn. So obliegt es z.B. in vielen Bauverträgen dem Bauherren, Baustrom und Bauwasser auf der Baustelle bereitzustellen und für Zugang und Befahrbarkeit zu sorgen.
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| Wenn Sie einen Vertrag mit einem Architekten, einer Baufirma oder einem Hausvertrieb zum Bau Ihres Hauses abgeschlossen haben, erfolgt der Hausbau so oder ähnlich wie nachfolgend dargestellt. |
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Datum und Uhrzeit für den Baubeginn werden rechtzeitig festgelegt. Bereits im Bauvertrag sollte eine für den Bauherren sichere Definition über den Zeitpunkt des Baubeginns enthalten sein.
Baubeginn, Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten und Bodenplatte »
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