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Bauantrag
Neubauten und Umbauten müssen vom zuständigen Bauamt genehmigt werden.
folgende Unterlagen werden in dreifacher Ausführung beim Bauamt eingereicht:
- Antrag auf Baugenehmigung
- Baubeschreibung
- Bauzeichnung
- Statik
- Lageplan
- Plan für Wasser- und Abwasserinstallation
- Ausweisung von Stellflächen
Der Antrag muss vom Architekten und vom Bauherren unterzeichnet sein.
Baugenehmigung
Nach Prüfung des Bauantrages durch die zuständige Baubehörde wird die
Baugenehmigung ggffls. gegen Auflagen erteilt. Vor Erteilung der Genehmigung darf nicht mit der Bauausführung, auch nicht mit
dem Baugrubenaushub begonnen werden.
Eine erteilte Baugenehmigung behält 3 Jahre Gültigkeit. Innerhalb dieser Frist muss mit dem Bau begonnen werden.
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