Bauwich
Der von baulichen Anlagen freizuhaltende seitliche Gebäudeabstand zur Grundstücksgrenze.
Innerhalb bestimmter Grenzen dürfen Dachvorsprünge und Gesimse auch in den Bauwich hineinragen. Details sind in den Landesbauordnungen un­terschiedlich geregelt. Auskunft geben die Unteren Bauaufsichtsbehörden.
   
   
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