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Bauabnahme
Kosequenzen der Bauabnahme:
- die Verjährungsfrist beginnt
- die letzte Zahlungsrate wird fällig
- die Beweislast kehrt sich um
Vor der Bauabnahme kann der Bauherr verlangen, daß ein Mangel behoben wird, nach der Abnahme muß er Beweisen, daß der Mangel Folge unsachgemäßer Handwerkerarbeit ist.
- die Gewährleistungspflicht wegen Bekannter, aber nicht im Protokoll beanstandeter Mängel entfällt
- mit der Abnahme übernimmt der Bauherr die volle Verantwortung für das Bauwerk
Die Abnahme sollte in Form eines schriftlichen Protokolls festgehalten werden.
Die wichtigsten Protokollpunkte sind:
- Datum der Abnahme
- Namen der anwesenden Personen
- Liste aller Mängel und angemahnter Restarbeiten
Hier ist es sinvoll, auch gleich Fristen für die Mängelbeseitigung zu setzen.
- Daten des Beginns und des Ablaufs der Gewährleistungsfrist
- eventuell zu leistende Vertragsstrafen
- Unterschriften der Vertragsparteien
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