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Außenanlagen
Zu den Außenanlagen zählen Bauleistungen und Lieferungen die zur Gestaltung der nicht überbauten Flächen von Baugrundstücken erforderlich sind.
Arbeiten zur Erschließung des Grundstückes, Abbrucharbeiten und Maßnahmen zur Altlastenbeseitigung zählen nicht dazu.
In der DIN 276 (Kosten im Hochbau) sind die Außenanlagen in der Kostengruppe 500 aufgeführt und gegliedert:
- Gestaltung von Geländeflächen (z.B. Bearbeitung des Geländes, Begrünung)
- Gestaltung von befestigten Flächen (wie Wege, Stellplätze, Spielflächen, Terrassen)
- Baukonstruktionen von Außenanlagen (u.a. Unterbau, Außentreppen)
- technische Anlagen und Einbauten in Außenanlagen (z.B. Abwasseranlagen, Außenbeleuchtung)
- sonstige Maßnahmen für Außenanlagen
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