Außenanlagen

Zu den Außenanlagen zählen Bauleistungen und Lieferungen die zur Ge­staltung der nicht überbauten Flächen von Baugrundstücken erforderlich sind.
Arbeiten zur Erschließung des Grundstückes, Abbrucharbeiten und Maß­nahmen zur Altlastenbeseitigung zählen nicht dazu.

In der DIN 276 (Kosten im Hochbau) sind die Außenanlagen in der Kosten­gruppe 500 aufgeführt und gegliedert:
- Gestaltung von Geländeflächen
  (z.B. Bearbeitung des Geländes, Begrünung)
- Gestaltung von befestigten Flächen
  (wie Wege, Stellplätze, Spielflächen, Terrassen)
- Baukonstruktionen von Außenanlagen
  (u.a. Unterbau, Außentreppen)
- technische Anlagen und Einbauten in Außenanlagen
  (z.B. Abwasseranlagen, Außenbeleuchtung)
- sonstige Maßnahmen für Außenanlagen
   
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