Energiepass
Die Einführung des bundeseinheitlichen Energiepasses wird 2006 erfolgen.
Der Energiepass für Gebäude ist ein Energieausweis über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Der Energiepass wird beim Neubau eines Hauses ausgestellt, aber auch beim Verkauf oder der Vermietung muss dem Käufer oder Mieter Eigentümer ein Ausweis über die Gesamtenergie­effizienz vorgelegt werden.

Der Energiepass dient der Information über die energetische Qualität eines Gebäudes. Er ermöglicht einen Vergleich von Immobilien hinsichtlich der Energieeffizienz und macht den Energiebedarf sichtbar. Dabei wird die Energieeffizienz eines Gebäudes als Qualitätsmerkmal angesehen.

Grundlage für den Energiepass ist die EU-Richtlinie zur "Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden". Die Vorraus­setzung für die Anwendung in der Bundesrepublik wurden von der Deutschen Energie-Agentur entwickelt.

Der Kernpunkt beim Energiepass liegt beim Energiekenn­wert eines Gebäudes.
Durch den Energiekennwert ist die energetische Ein­ordnung von Gebäuden möglich. Maßeinheit: kWh/m²a (Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr)

Es werden alle bedeutsamen Faktoren, die die den Energie­bedarf eines Hauses bestimmen, berücksichtigt.
  • Gebäudehülle (Wände, Decken, Dach, Fenster, Dämmung, weitere Bauteile)
  • Effizienz Heizung und Warmwasserbereitung

Für die Ermittlung der Werte sind zwei Verfahren, die vereinfachte oder die ausführliche Datenaufnahme gleichermaßen gültig.
Der bundeseinheitliche Energiepass ist nicht mit der Vielzahl von regionalen Energieausweisen bzw. Energiepässen gleichzusetzen, die in vergangenen Jahren ausgestellt wurden.
   
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